Alle angebotenen Artikel sind auf uns, als Vermieter durch eine „Allgemeine Elektronikversicherung für Vermieter“ versichert. Wenn ein Mietgegenstand beschädigt wird, wird durch unsere Versicherung geprüft, ob beim Kunden eine Versicherung besteht, die den Schaden abdeckt. In diesem Fall muss die Versicherung des Kunden den Schaden begleichen. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wird der Schaden, bei einer nicht vorsätzlichen Handlung und bei Erfüllung der nach § 9 „Anzeigepflichten und sonstige Pflichten des Kunden“ (Siehe AGB), durch unsere Versicherung an uns beglichen. Schäden am Gehäuse, Frontglas oder Sensor durch unsachgemäßen Umgang mit den Mietgegenständen werden nicht von unserer Versicherung übernommen, und somit an den Kunden weiterberechnet. Normale Gebrauchsspuren oder kleinere Kratzer am Gehäuse sind kein Problem und fallen natürlich nicht unter unsachgemäßen Umgang. Ein Diebstahl wird von unserer Versicherung nicht abgedeckt.